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In dieser Seite gebe ich Informationen zu Briefkästen
und Briefkasten-Normen im europäischen Ausland -
vorerst in der Schweiz und in Österreich.


Zu Briefkästen in der Schweiz

Zu Briefkästen in Österreich

Briefkästen in der Schweiz

In der Schweiz weichen die gesetzlichen Vorschriften teilweise von den europäischen Briefkastennorm-Empfehlungen ab. Die Schweiz-Standards richten sich nicht nach der europäischen EN 13724. In der Schweiz werden die Vorschriften zu den Hausbriefkästen und Briefkastenanlagen durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) definiert.

Der Kundendienst der schweizerischen Post hat eine Broschüre mit dem Titel: "Der Hausbriefkasten - Gut geplant ist gut bedient. Standorte und Abmessungen." herausgegeben, um alle Bau- und Hausherren über die wichtigsten Definitionen hinreichend zu informieren. In dieser Broschüre werden die wichtigsten Hinweise zu den Standorten und Maßen von Briefkästen klar und übersichtlich vorgegeben.  Link zur Broschüre

Anlässlich eines Besuchs in der Schweiz habe ich mir die verschiedenen schweizerischen Briefkästen angesehen und auch einige Bilder von älteren und neueren Briefkästen gemacht.

Historische Besonderheiten

Die schweizerischen Briefkästen weichen sehr von den deutschen Briefkästen ab. Das ist zum großen Teil historisch bedingt. Denn früher wurde die bestellte Milch vom Milchmann in einem größeren Zusatzfach des Briefkastens deponiert. Diese Tradition der Zweiteilung aller Briefkästen hat sich bis heute erhalten. Darum besteht in der Schweiz auch heute noch jeder Briefkasten aus einem kleineren verschließbaren Brieffach und einem in der Regel größeren unverschlossenen Zusatzfach - dem "Milchkasten". Dieser Milchkasten wird heute im offiziellen Sprachgebrauch als Ablagefach bezeichnet und zum Deponieren kleinerer Gegenstände bei Abwesenheit des Mieters genutzt. Auch die Postdienste hinterlasssen darin kleinere Pakete bei Abwesenheit des Mieters.

Die schweizerischen Briefkästen beanspruchen durch die Zweiteilung in Briefkasten und Ablagefach zweieinhalb mal soviel Platz als die normalen Briefkästen in Deutschland - was insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern zu einem erheblichen Platzmehrbedarf führt.

In Deutschland geizen dagegen viele Vermieter bei Neuinstallationen schon mit dem Volumen der Nur-Briefkästen. Es wäre wohl hilfreich für Vermieter, hier konkret auf diese Relationen aufmerksam gemacht zu werden. Darauf könnten auch die Briefkastenhersteller in ihren Katalogen besonders hinweisen! Aber die deutschen Briefkastenfirmen scheinen sich offenbar nicht hinreichend dieser relativierenden Tatsachen bewußt zu sein.

Für mich ist auch unverständlich, warum deutsche Briefkastenfirmen immer noch die extrem volumenverminderten, 45° schrägen Briefkästen ohne Anpassung der vertikalen Fronthöhe (ohne Beachtung der durch Parallelverschiebung verminderten Kastenhöhe im Stapelbereich) herstellen und anbieten. Hier hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Nur die Firma JU-Metallwaren hat die Fronthöhe ihrer 45° schrägen Kästen von 100 mm auf 125 mm geändert - nötig wäre eine Erhöhung von 100 auf 145 mm, um das Volumen waagerechter Kästen mit 100 mm Fronthöhe zu erreichen. Nebenbei gesagt: Darum sind entgegen der Empfehlung der Briefkastenhersteller waagerechte Briefkästen auch für Türseitenteile geeigneter als schräge. Denn in schmalen Türseitenteilen mit oft nur einer möglichen Reihe von Briefkästen steht nur 1 Meter vertikaler Platz zwischen 70 mm und 170 mm über dem Boden zur Installation zur Verfügung (z.B. in vielen älteren Mehrfamileinhäusern).

Schweizer Briefkasten-Norm

In der Schweiz werden regelhaft nur liegende oder querliegende (waagerechte) Briefkästen mit einer minimalen Einwurfschlitzbreite von 250 mm und einer Einwurfschlitzhöhe von 25 mm hergestellt und installiert.

Weil bei stehenden (vertikalen) Briefkästen die Gefahr besteht , dass Briefpostsendungen zwischen Zeitungen oder Reklamesendungen geraten - und deshalb vom Empfänger nicht beachtet werden, erachtet die schweizerische Post stehende Briefkästen (mit Ablagefach) nur dann als geeignet, wenn aus baulichen Gründen keine liegenden oder quer liegenden Briefkästen montiert werden können oder ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und dieser keine Veränderungen zulässt.

In Deutschland sind dagegen vielerorts noch sehr viele senkrechte Briefkästen mit viel zu kleinen Innenmaßen installiert. Ich meine: Wir Deutschen können uns von den Schweizer Briefkästen eine ganz große Scheibe abschneiden. Die Ersteller der neuen EN 13724 sollten dies auch tun. Ich meine: Wenn schon kein Extra-Ablagefach, dann wenigstens angepasste DIN- bzw. EN-Normvorgaben für hinreichend praxisgerechte Briefkästen für Briefe und Zeitungen in einem Fach.

 

Neue Briefkästen (Hausbrieffachanlagen) in Österreich

In Österreich als EU-Land gilt nun auch die EU-Briefkastennorm EN 13724. Doch während in Deutschland die Normumstellung von der nationalen auf die europäische Briefkastennorm in der Praxis kaum bemerkt wurde, weil die Bestimmungen der bis Mai 2003 gültigen alten DIN 32617 nur gering von der neuen DIN EN 13724 abwichen und darum auch kaum alte gegen neue Briefkästen ausgetauscht werden mussten, kam es in Österreich im Rahmen der gesetzlich geforderten Umstellung auf die neuen EU-konformen "Brieffachanlagen" zu vielen Irritationen und Auseinandersetzungen durch das scharfe Aufeinanderprallen ganz unterschiedlicher Interessen und Interessengruppen.

Umstellung auf EU-Briefkasten-Norm EN 13724

Einer von vielen Streitpunkten der Umstellung war und ist natürlich die Kostenfrage - das heißt, wer die fast durchgehend neu zu installierenden Brieffachanlagen bezahlen muss. Denn bisher waren landesweit fast alle Brieffachanlagen (vor allem in innerstädtischen Bereichen) Eigentum der Österreichischen Post. Die Österreichische Post besaß das absolute Postmonopol. Nur die Briefträger der Österreichischen Post hatten Zentralschlüssel für die einzelnen Postfächer im Innenbereich der Häuser.

Neu: Installation neuer Briefkästen mit individuellen Einwurfschlitz

Die bisherigen Postfächer verfügten nicht über die bei uns in Deutschland seit langem gewohnten individuellen Einwurfschlitze für Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge, durch die im Prinzip jedermann etwas einwerfen kann. Das war bisher (im Regelfall) in Österreich nicht möglich - vor allem in Stadtbereichen. So waren die Östereicher in gewisser Weise betreffs Vertraulichkeit und Zugriffsschutz gegenüber anderen Ländern im Vorteil und es ist schon verständlich, dass viele österreichische Bürger diese Vorteile nicht gern aufgeben. Zumal es ganz objektiv betrachtet wirklich sehr schwer ist, mit den neuen EU-konformen Briefkästen und Brieffachanlagen alle von verschiedenen Seiten (zurecht!) gestellten Forderungen sinnvoll unter einen Hut zu bringen. Die 35 mm hohen Einwurfschlitze sind objektiv betrachtet wirklich schwer mit Zugriffsicherheit und Vertraulichkeit vereinbar. Diese Tatsache ist für jedermann leicht nachvollziehbar und wird täglich millionenfach bestätigt. Auch das regelmäßige Verstopfen und Überquellen der neuen Standardbriefkästen ist für viele - auch für die Briefträger - ein Dauerärgernis. Es geht also bei weitem nicht nur um das Bezahlproblem. Eine solche Einschätzung kann nicht richtig sein, denn sie greift viel zu kurz - sie ignoriert die Hauptproblematik.

Neu: Freier Zugang zu allen Briefkästen

Im Rahmen der von EU-Gremien in Brüssel beschlossenen stufenweisen Liberalisierung der Postdienste wurde logischerweise auch die Neuinstallation von Briefkästen mit individuellen Einwurfschlitzen notwendig, die außerdem noch für alle neuen privaten Postdienste frei zugänglich sein müssen. Es sei denn, die Briefträger aller neuen privaten Postdienste erhalten ebenfalls Zentralschlüssel zum Öffnen der Haupttüren der Brieffachanlagen der Österreichischen Post. Diese Forderung wurde vielerorts laut - obwohl sich die Fordernden sicher darüber im klaren sind, dass diese Lösung nicht immer und überall ideal sein kann. Die Installation und freie Zugänglichkeit der Posteinwürfe außerhalb der Häuser ist trotz einiger zwangsweiser Handicaps dieser Variante im Prinzip schon richtig angedacht. Sie lässt sich aber schon aus reinen Platzgründen, aber auch aus ästhetischen Gründen nicht überall sinnvoll verwirklichen. Aber das wissen die Verantwortlichen des Ministeriums sicher auch. Ich denke, dass sich die Verantwortlichen aufgrund der objektiven Schwierigkeiten auch in einer ziemlichen Klemme befinden. Ihr "vorschnelles Vorprechen" hat zu massiven Verärgerungen bei den Betroffenen geführt.

Irritationen und Streit im Umstellungsprozeß

Nun könnt ihr euch sicher vorstellen, zu welchem "Aufruhr" es im Zusammenhang mit dieser mehr oder weniger "zwangsweise" verordneten Umstellung gekommen ist. Der Streit wurde bis zum Verfassungsgerichtshof getragen. Und dieser entschied in einem Grundsatzurteil vom 25. April 2006 erst einmal zugunsten der Antragsteller. Damit wurde der Termin der endgültigen Umstellung auf die neuen EU-Briefkästen erst einmal gekippt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten aber schon viele Hausbesitzer und Gemeindeverwaltungen auf eigene Kosten die neuen EU-konformen Brieffachanlagen installiert. Denn mit einer Novelle zum Postgesetz wurden 2005 die Verwaltungsstrafbestimmungen verschärft, um die neuen Regelungen durchzusetzen. Wer entgegen dem Postgesetz keine Brieffachanlage errichtet oder nicht dafür sorgt, dass eine bestehende Hausbrieffachanlage den Anforderungen des Postgesetzes entspricht, hätte danach eine Verwaltungsübertretung begangen und hätte mit einer Geldsstrafe bis zu 30.000 € bestraft werden können. Wer nicht umrüstet, hätte außerdem mit Anzeigen – insbesondere von den privaten Postdienstleistern - zu rechnen gehabt. Die privaten Dienstleister hätten zivilrechtlich überdies noch die Möglichkeit gehabt, Schadenersatzforderung gegen säumige Gebäudeeigentümer geltend zu machen. Auch einige Briefkasten-Hersteller und -Händler haben zwecks Umsatzforcierung auf mögliche Strafen bei Nichtumstellung verwiesen - was aus ihrer Sicht legitim war. Aber - wie oben dargestellt, wurde der Termin der Umstellungen erst einmal durch die Erkenntnis des Verfassungsgerichts gekippt.

Damit ist natürlich das Gesamproblem nicht gelöst und die Notwendigkeit von Umstellungen nicht für alle Zeit aufgehoben. Es wurde nur der "übereilten" Umstellung ein Riegel vorgeschoben und damit verfassungsrechtlich auf die begründeten Widerstände breiter Bevölkerungsgruppen gegen die teils unüberlegten Vorgehensweisen Der "Macher" reagiert.

Nachdem der österreichische VfGH mit Erkenntnis vom 25.4.2006 den § 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 PostG als verfassungswidrig aufgehoben hat, bekamen die Gegner der neuen HBFA (Hausbrieffachanlagen) nach Önorm EN 13724 wieder Oberwasser und vor allem seitens vieler Gemeindeverwaltungen wurden weitere Initiativen gegen den Zwang zur Installation der neuen HBFA gestartet. Teilweise kam es auch zu größeren Unterschriftensammlungen.

 

Last Update 02.04.2013

 

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