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Inhalt dieser Seite

1. Die neue Briefkasten-Norm DIN EN 13724

2. Grundsätze für die Anwendung von DIN-Normen

 

1. Die neue Briefkasten-Norm DIN EN 13724

Die neue Briefkasten-Norm DIN EN 13724 (auch für Österreich) hat in Deutschland die alte Briefkasten-Norm DIN 32617 abgelöst.

Diese Norm ist wichtig für Planer (Architekten), Hauseigentümer und Hausverwaltungen!

Diese neue Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Öffnungen von Briefkästen zur Auslieferung von Briefpost fest.

Die wichtigsten Anforderungen für Briefkästen dieser Europäischen Norm sind:

1.

Klassifizierung der 4 verschiedenen Typen von Einwurföffnungen (Außenbereich, Innenbereich, Durchwurf, Tür/Seitenwand).

2.

Ausweisung von 2 verschiedenen Einwurfgrößen
Min. 230 mm / max. 280 mm bei Längseinwurf
Min. 325 mm / max. 400 mm bei Quereinwurf und
Einwurfhöhe min. 30 mm / max. 35 mm.

3.

Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion nach EN 1670 und gegen Eindringen von Wasser (Regentest und Festlegung der erlaubten Menge des eingedrungenen Wassers).

4.

Widerstand gegen Einbruch durch stabile Materialien und Schlösser mit einer Einteilung in 2 Sicherheitsstufen (die erlaubte Verformung wird festgelegt, wenn Hausbriefkästen bei Stufe 1 mit 150 N und bei Stufe 2 mit 220 N belastet werden; hochwertige Schlösser mit 200 Schließverschiedenheiten bei Stufe 1 und 500 bei Stufe 2).

5.

Ein Prüfumschlag im Format C4 muss ohne ihn zu falten oder zu beschädigen zugestellt werden können (C4 = 229x324 mm).

6.

Die Mittellinie der Einwurföffnungen sollte zwischen 700 mm und 1700 mm Einbauhöhe liegen, in Ausnahmefällen kann der Bereich zwischen 400 mm und 1800 mm sein.

7.

Zur Gewährleistung der Sicherheit dürfen Komponenten von Einwurföffnungen keine scharfen Ecken haben.

8.

Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit sind Hausbriefkästen ohne Sichtfenster auszustatten.

9.

Entnahmesicherung gegen unbefugtes Entnehmen.

10.

Das Mindestvolumen wird mit einer Stapelhöhe von min. 40 mm Postgut im Format C4 festgelegt.

11.

Wenn der Hersteller erklärt, daß sein Produkt dieser Norm entspricht, so ist das Produkt gemäß ihrer Vorschrift zu kennzeichnen.

Nationale Abweichungen der Briefkästen sind möglich.

Die Verfahren zur Prüfung der oben genannten Punkte sind in der Norm beschrieben. Diese Norm ist eine Empfehlung, wird aber durch Eintragung in Ausschreibungen zur Pflicht.


2. Grundsätze für die Anwendung von DIN-Norme
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Aus diesen Grundsätzen halte ich in Bezug auf die Briefkastennorm EN 13724 auszugsweise folgende Punkte für wichtig:

Grundsätzliche Hinweise an denjenigen, der am Aufstellen der Norm beteiligt ist.

Jeder ehrenamtliche Mitarbeiter muss über ausreichende einschlägige DIN-Grund-Kenntnisse verfügen und sein Verhalten dementsprechend einrichten. Er muss nach bestem Wissen und Gewissen in geeigneter Weise insbesondere darauf hinwirken, dass die miterarbeitete DIN-Norm im Rahmen des bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Anwendens ...

... dem Nutzen der Allgemeinheit dient und in sich keine allgemeinen Schaden stiftende Neigung trägt, (z. B. unwirksamer Zugriffschutz- und Diebstahlschutz bei Hausbriefkästen - eigene Einlassung).

... nicht zu einem Bevorteilen einzelner und daraus folgend zu einem entsprechenden Benachteiligen anderer führt.

... für jedermann anwendbar ist, was auch heißt, dass sie verständlich sein muss, und nicht in Widerspruch zu anderen DIN-Normen stehen darf,

... nicht zur Folge hat, dass Menschen und Sachen gefährdet werden (Normung dient der Sicherheit von Menschen und Sachen). Normen mit sicherheitstechnischem Inhalt dürfen keine Festlegungen enthalten, die das angestrebte Sicherheitsziel beeinträchtigen. Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Normen haben den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

Jeder deliktsfähige Mensch hat sein Handeln (Tun und Unterlassen) selbst zu verantworten. Der Anwender einer DIN-Norm ist davon nicht ausgenommen. Daher wird er beim Anwenden einer DIN-Norm insbesondere beachten müssen, dass ...

... er das für das richtige Anwenden der Norm erforderliche Verständnis besitzt ...,

... die Norm nicht einzige, sondern nur eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall ist,

... die Regeln für das Aufstellen der DIN-Normen zwar das Berücksichtigen des Standes der Technik verlangen, diese Forderung aber schon wegen der fortwährenden Weiterentwicklung in der Technik äußerst schwer zu realisieren ist;

... das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit sich nicht für das Befriedigen von Höchstansprüchen eignet,

... sich das Anwenden der Norm wider besseres eigenes Wissen verbietet (z. B. wegen einer fehlerhaften technischen Angabe in einer Norm; wegen möglicher Verletzung von Rechten anderer, insbesondere gewerblicher Schutzrechte; wegen möglichen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften).

Last Update 02.04.2013

 

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