Schweizer Post - Hausbriefkasten-Broschüre
"Factsheet Hausbriefkasten" - Quelle: https://www.post.ch/de
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Hausbriefkasten und Paketboxen
Sichere und zuverlässige Zustellung Ihrer Postsendungen
Der Hausbriefkasten ist eine sichere Einrichtung für den Empfang von Postsendungen. Die Post bedient schweizweit von Montag bis Samstag alle Briefkästen von Unternehmen und Privathaushalten in ganzjährig bewohnten Gebieten. Für die Zustellung von Paketen sind abschliessbare Paketboxen eine ideale Lösung.
Hausbriefkasten
Flache Briefsendungen wirft die Postbotin oder der Postbote durch die Einwurföffnung ein. Nicht einwurffähige Sendungen und kleine Pakete werden im Ablagekasten deponiert. Die Übergabe von Sendungen mit Zustellnachweis und von grossvolumigen Sendungen erfolgt persönlich an der Haustür oder im Empfangsbereich Ihres Unternehmens. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Sendungen in Ihrer Poststelle abzuholen.
Wichtige Vorgaben
Für die Anschaffung und die Installation des Hausbriefkastens müssen gewisse Vorgaben zu Standort und Abmessungen beachtet werden. Dafür gelten die Vorschriften gemäss Postgesetz und Postverordnung vom 29. August 2012. Bitte nehmen Sie mit dem Kundendienst der Post Kontakt auf, damit wir Sie bei der Standortwahl des Briefkastens unterstützen können.
Standort
Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich, dass für jede Zustelladresse ein frei zugänglicher Briefkasten mit Brief- und Ablagefach eingerichtet wird.
Ein- und Zweifamilienhäuser, Reiheneinfamilienhäuser, Häusergruppen: Stellen Sie den Briefkasten an der Grundstücksgrenze beim Zugang zum Haus bzw. zur Häusergruppe auf. Wählen Sie den Standort, der am nächsten an der vom Zustelldienst befahrenen Strasse liegt.
Mehrfamilien- und Geschäftshäuser: Hier können die Briefkästen im Bereich der Hauseingänge platziert werden. Sie müssen frei zugänglich (nicht hinter abgeschlossener Eingangstüre) und von der Strasse her gut erreichbar sein. Wählen Sie eine gut beleuchtete Stelle, möglichst neben der Läutevorrichtung (Sonnerie).
Mehrfamilienhäuser sind Häuser mit mehr als zwei Haushalten, als Geschäftshäuser gelten Liegenschaften, die mehrheitlich gewerblich genutzt werden.
Ferien- und Wochenendhäuser: Die Post kann an der Zufahrt oder bei den Häusergruppen eine zentrale Briefkastenanlage als Zustellort bestimmen.
Grösse
Der Briefkasten muss ein Brief- und ein Ablagefach enthalten und den vorgegebenen Mindestmassen entsprechen (siehe Rückseite).
Einwurföffnung
Die Einwurföffnung darf nur mit einer Schliessklappe abgedeckt werden. Klappen, die nach aussen öffnen, sind nur bei Briefkästen im Freien als Wetterschutz zugelassen.
Material
Der Briefkasten soll aus dauerhaftem, wetterfestem Material hergestellt sein.
Anschrift
Anschriften müssen aktuell und vollständig sein. Bringen Sie die Anschrift im mittleren oder oberen Teil der Frontseite an, jedoch nicht auf der Klappe und nicht in unmittelbarer Nähe der Einwurföffnung. Die Aussparung für die Anschrift sollte 8 × 2,5 cm betragen. Führen Sie in der Anschrift alle geltenden Firmenbezeichnungen und an der Adresse wohnhaften Personen auf.
Beleuchtung
Rüsten Sie die Briefkastenanlage wenn nötig mit Lichtquellen aus.